RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0324

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0079 E 25. März 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Die Steuerschuld entsteht mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes und kann in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht beseitigt werden (Hinweis E 26.2.1981, 439/80 und 1307/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140324.X02

Im RIS seit

28.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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