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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §7 Abs1;Rechtssatz
Die Nutzungsdauer eines Mietrechtes ist durch die voraussichtliche Dauer des Bestandverhältnisses begrenzt; auf die voraussichtliche Vertragsdauer ist auch bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnissen abzustellen (Hinweis E 25. April 2002, 99/15/0255).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140119.X01Im RIS seit
15.10.2003