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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2385/79 E 21. Oktober 1980 VwSlg 5519 F/1980 RS 6Stammrechtssatz
Ein im Verhältnis zur Tätigkeit des anderen Gesellschafters geringerer laufender Arbeitsanteil eines Gesellschafters berechtigt die Abgabenbehörde zu von der Parteienvereinbarung abweichender Gewinnverteilung, nicht aber dazu, ein Gesellschaftsverhältnis überhaupt in Abrede zu stellen (E betrifft Ehegatten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140069.X02Im RIS seit
21.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013