RS Vwgh 2003/9/16 2002/05/0728

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Bgld 1969 §20 Abs1;
RPG Bgld 1969 §20 Abs4;
RPG Bgld 1969 §20 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es bei Klärung der von der belangten Behörde als relevant angesehenen Rechtsfrage der Notwendigkeit der hier zu beurteilenden baulichen Maßnahmen ("Errichtung/Umbau/Zubau einer Pergola, einer Weinlaube, eines Rosenrankgerüstes") gemäß § 20 Abs. 4 Bgld RPG erforderlich gewesen wäre, nähere Feststellungen bezüglich Art und Umfang des landwirtschaftlichen Betriebes der Beschwerdeführerin zu treffen.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002050728.X01

Im RIS seit

22.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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