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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es bei Klärung der von der belangten Behörde als relevant angesehenen Rechtsfrage der Notwendigkeit der hier zu beurteilenden baulichen Maßnahmen ("Errichtung/Umbau/Zubau einer Pergola, einer Weinlaube, eines Rosenrankgerüstes") gemäß § 20 Abs. 4 Bgld RPG erforderlich gewesen wäre, nähere Feststellungen bezüglich Art und Umfang des landwirtschaftlichen Betriebes der Beschwerdeführerin zu treffen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050728.X01Im RIS seit
22.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008