RS Vwgh 2003/9/16 2002/05/0728

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2003
beobachten
merken

Index

L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland

Norm

RPG Bgld 1969 §20 Abs4;

Rechtssatz

Für geringfügige Bauten im Sinne des § 20 Abs. 4 zweiter Satz Bgld RPG wird das Tatbestandselement der Notwendigkeit der vorgesehenen Baumaßnahmen im Sinne des § 20 Abs. 4 erster Satz Bgld RPG nicht gefordert. Der Gesetzgeber führt in § 20 Abs. 4 zweiter Satz Bgld RPG unter dem Begriff der geringfügigen Bauten beispielsweise "Garten- und Gerätehütten, kleine Statuen" an, woraus sich ergibt, dass diese geringfügigen Bauten auch nicht für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt sein müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002050728.X06

Im RIS seit

22.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten