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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
RPG Bgld 1969 §20 Abs4;Rechtssatz
Für geringfügige Bauten im Sinne des § 20 Abs. 4 zweiter Satz Bgld RPG wird das Tatbestandselement der Notwendigkeit der vorgesehenen Baumaßnahmen im Sinne des § 20 Abs. 4 erster Satz Bgld RPG nicht gefordert. Der Gesetzgeber führt in § 20 Abs. 4 zweiter Satz Bgld RPG unter dem Begriff der geringfügigen Bauten beispielsweise "Garten- und Gerätehütten, kleine Statuen" an, woraus sich ergibt, dass diese geringfügigen Bauten auch nicht für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt sein müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050728.X06Im RIS seit
22.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008