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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Bezüglich des Abfließens atmosphärischer Niederschläge (Regen, Schnee) wurde kein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt, dagegen kann die Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes durch die Beseitigung der atmosphärischen Niederschläge ein subjektives Nachbarrecht begründen, soweit damit Immissionen verbunden sind (hg. Erkenntnis vom 12. Oktober 1993, Zl 93/05/0157).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001050372.X07Im RIS seit
15.10.2003Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012