RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0117

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs3;

Rechtssatz

Wie sich aus den Bestimmungen des § 33 Abs 1 VwGG und des § 34 Abs 3 VwGG ergibt, hat der Verwaltungsgerichtshof das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und damit auch das Fehlen eines Prozesshindernisses ("negative Prozessvoraussetzung") in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und einen der meritorischen Erledigung der Beschwerde entgegenstehenden Umstand von Amts wegen wahrzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140117.X02

Im RIS seit

16.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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