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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §21 Abs2 Z1;Rechtssatz
Das Kriterium der Unterordnung des Nebenbetriebes findet beim Verwertungs- und Verarbeitungsbetrieb im entscheidenden Überwiegen des Anteiles der eigenen Urproduktion am Umsatz des Nebenbetriebes seinen Ausdruck (Hinweis E 4. März 1986, 85/14/0146, VwSlg 6083 F/1986). Die notwendige Gesamtbetrachtung kann sich dann nicht auf den Umfang der Zukäufe beschränken, wenn andere Umstände, etwa die Höhe der Umsätze aus verarbeiteten Produkten in ihrer absoluten Größe oder im Verhältnis zu den Umsätzen des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes gegen eine Unterordnung des Nebenbetriebes sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140228.X05Im RIS seit
09.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013