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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Gemäß § 20 Abs. 5 Bgld RPG ist eine Voraussetzung, die Notwendigkeit einer Baumaßnahme anzunehmen, dass die Baumaßnahme im Grünland auf die für die widmungsgemäße Nutzung erforderliche Größe, Gestaltung und Ausstattung beschränkt bleibt. Gestützt auf diese Bestimmung hat daher der Sachverständige zu beurteilen, ob ein landwirtschaftlicher Zweckbau üblicherweise im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Beschränkung auf das erforderliche Mindestmaß in einfacher Form geplant ist (vgl. hiezu das E vom 26. April 2000, 98/05/0247).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050728.X03Im RIS seit
22.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008