RS Vwgh 2003/9/16 2002/05/0728

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
RPG Bgld 1969 §20 Abs5;

Rechtssatz

Gemäß § 20 Abs. 5 Bgld RPG ist eine Voraussetzung, die Notwendigkeit einer Baumaßnahme anzunehmen, dass die Baumaßnahme im Grünland auf die für die widmungsgemäße Nutzung erforderliche Größe, Gestaltung und Ausstattung beschränkt bleibt. Gestützt auf diese Bestimmung hat daher der Sachverständige zu beurteilen, ob ein landwirtschaftlicher Zweckbau üblicherweise im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Beschränkung auf das erforderliche Mindestmaß in einfacher Form geplant ist (vgl. hiezu das E vom 26. April 2000, 98/05/0247).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002050728.X03

Im RIS seit

22.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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