Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §354;Rechtssatz
§ 18 Abs. 1 Z. 1 lit. b NÖ BauO 1996 fordert bei Vorhandensein mehrerer Miteigentümer des Baugrundstückes nur (mehr) die Zustimmung der Mehrheit nach Anteilen. Eine Sonderregelung betreffend Wohnungseigentum enthält das Gesetz in diesem Zusammenhang nicht. Ausgehend vom klaren Gesetzeswortlaut ist daher bei Vorliegen der Zustimmung der Mehrheit der Grundeigentümer nach Anteilen eine Berücksichtigung der Minderheitseigentümer betreffend die Zustimmung zum Bauvorhaben auf ihrem Grundstück nicht mehr gefordert.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002051040.X04Im RIS seit
15.10.2003Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013