RS Vfgh 2006/6/21 B208/06

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Veröffentlicht am 21.06.2006
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §86
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos nach Eintritt der Klaglosstellung durch amtswegige Aufhebung des der beabsichtigten Beschwerdeführung zu Grunde liegenden Bescheides

Rechtssatz

Hebt die Behörde den Bescheid, der Grundlage der beabsichtigten Beschwerdeführung ist, auf, so ist auf andere Weise das Ziel der beabsichtigten Verfassungsgerichtshofbeschwerde erreicht worden. Damit ist in sinngemäßer Anwendung des §86 VfGG Klaglosstellung eingetreten (VfSlg 11885/1988).

Entscheidungstexte

  • B 208/06
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 21.06.2006 B 208/06

Schlagworte

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2006:B208.2006

Dokumentnummer

JFR_09939379_06B00208_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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