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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §86Leitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos nach Eintritt der Klaglosstellung durch amtswegige Aufhebung des der beabsichtigten Beschwerdeführung zu Grunde liegenden BescheidesRechtssatz
Hebt die Behörde den Bescheid, der Grundlage der beabsichtigten Beschwerdeführung ist, auf, so ist auf andere Weise das Ziel der beabsichtigten Verfassungsgerichtshofbeschwerde erreicht worden. Damit ist in sinngemäßer Anwendung des §86 VfGG Klaglosstellung eingetreten (VfSlg 11885/1988).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B208.2006Dokumentnummer
JFR_09939379_06B00208_01