RS Vwgh 2003/9/16 2003/05/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2003
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §56;
ElWOG 1998 §25;
ElWOG 1998 §55;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass objektiv betrachtet mit dem im Beschwerdefall gegenständlichen Schreiben keine normative Regelung einer konkreten Verwaltungsangelegenheit erfolgte, sondern lediglich die formlose Mitteilung von der Einleitung eines Verfahrens nach § 25 iVm § 55 ElWOG gegen die Beschwerdeführerin und die Belehrung, es seien den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energie-Control GmbH über Anfrage die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die jeweils verlangten Unterlagen auszuhändigen. Es liegt somit weder ein verfahrens- noch ein materiellrechtlicher Bescheid vor.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003050142.X06

Im RIS seit

16.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten