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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass objektiv betrachtet mit dem im Beschwerdefall gegenständlichen Schreiben keine normative Regelung einer konkreten Verwaltungsangelegenheit erfolgte, sondern lediglich die formlose Mitteilung von der Einleitung eines Verfahrens nach § 25 iVm § 55 ElWOG gegen die Beschwerdeführerin und die Belehrung, es seien den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energie-Control GmbH über Anfrage die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die jeweils verlangten Unterlagen auszuhändigen. Es liegt somit weder ein verfahrens- noch ein materiellrechtlicher Bescheid vor.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003050142.X06Im RIS seit
16.12.2003