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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde muss einen bestehenden Widerspruch zwischen einer vertraglichen Vereinbarung und einem dieser Vereinbarung entgegenstehenden Vorbringen mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln aufklären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001140039.X02Im RIS seit
17.10.2003