Index
L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Aus der Formulierung: "Vorhaben nach § 7 entgegen § 7 Abs 3 ausgeführt werden oder vollendet wurden" lässt sich ohne weiteres ableiten, dass es nur auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Bauführung und der Vollendung ankommt, spätere Änderungen der Voraussetzungen nach § 7 Abs 3 Krnt BauO 1996 dagegen einen Auftrag nach § 36 Abs 3 Krnt BauO 1996 nicht rechtfertigen. Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach eine Konsenswidrigkeit als Grundlage für einen Bauauftrag sowohl im Zeitpunkt der Ausführung, wie im Zeitpunkt der Bauauftragserteilung vorliegen muss (vgl. Hauer/Pallitsch, Kärntner Baurecht4, 308).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050040.X06Im RIS seit
15.10.2003Zuletzt aktualisiert am
28.01.2013