RS Vwgh 2003/9/16 98/14/0031

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §150;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §303 Abs4;
BAO §93 Abs3 lita;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Die belangte Behörde ist ihrer Pflicht zur Begründung der Ermessensübung schon durch die Bestätigung der die Wiederaufnahme der Verfahren verfügenden Bescheide des Finanzamtes nachgekommen, das sich wiederum auf die zwar knappe, jedoch ausreichende Begründung im gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht gestützt hat (Hinweis E 10. Mai 1994, 94/14/0024).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998140031.X01

Im RIS seit

09.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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