Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Das materielle Steuerrecht kennt einen Grundsatz, wonach die bei einer Person gewinnmindernd angesetzten Beträge stets bei einer anderen Person einkünfteerhöhend zu erfassen sind, nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140147.X01Im RIS seit
15.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013