RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0147

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;

Rechtssatz

Das materielle Steuerrecht kennt einen Grundsatz, wonach die bei einer Person gewinnmindernd angesetzten Beträge stets bei einer anderen Person einkünfteerhöhend zu erfassen sind, nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140147.X01

Im RIS seit

15.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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