RS Vwgh 2003/9/17 2000/20/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Annahme staatlicher Schutzgewährung gegenüber der von der Asylwerberin behaupteten, von nicht staatlichen Stellen (Privaten) ausgehenden Verfolgungsgefahr ist nicht geeignet, das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 6 AsylG 1997 - und zwar nach keinem der dort angeführten Tatbestände - zu begründen (vgl. etwa das E vom 24. April 2003, Zl. 2000/20/0326; zur vom unabhängigen Bundesasylsenat auch angenommenen Unterschutzstellung durch die antragsgemäße Ausstellung eines Reisepasses siehe im Übrigen das E vom 15. Mai 2003, Zl. 2001/20/0499).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200152.X03

Im RIS seit

17.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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