RS Vwgh 2003/9/17 99/20/0126

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die völlige Unverhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen, die wegen eines Verstoßes gegen bestimmte im Herkunftsstaat (hier: Iran) gesetzlich verbindliche Moralvorstellungen drohen, kann darauf hindeuten, dass diese Maßnahmen (im vorliegenden Fall die wegen Ehebruches drohende Hinrichtung) an eine dem Zuwiderhandeln gegen das Gebot vermeintlich zugrunde liegende, dem Betroffenen unterstellte Abweichung von der ihm von Staats wegen vorgeschriebenen Gesinnung anknüpfen (Hinweis E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0409, mit weiteren Nachweisen; siehe auch Kälin, Grundriss des Asylverfahrens (1990) 112 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999200126.X02

Im RIS seit

22.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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