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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die völlige Unverhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen, die wegen eines Verstoßes gegen bestimmte im Herkunftsstaat (hier: Iran) gesetzlich verbindliche Moralvorstellungen drohen, kann darauf hindeuten, dass diese Maßnahmen (im vorliegenden Fall die wegen Ehebruches drohende Hinrichtung) an eine dem Zuwiderhandeln gegen das Gebot vermeintlich zugrunde liegende, dem Betroffenen unterstellte Abweichung von der ihm von Staats wegen vorgeschriebenen Gesinnung anknüpfen (Hinweis E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0409, mit weiteren Nachweisen; siehe auch Kälin, Grundriss des Asylverfahrens (1990) 112 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999200126.X02Im RIS seit
22.10.2003Zuletzt aktualisiert am
14.12.2011