RS Vwgh 2003/9/17 2000/20/0137

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Unter anderem in Bezug auf die dem Beschwerdeführer - nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen auch - drohende (Privat)Verfolgung durch Angehörige der Aseidi-Sekte lässt sich ein Zusammenhang mit einem Konventionsgrund nicht ausschließen. Vielmehr wäre auch insoweit eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe "Familie" in Betracht zu ziehen gewesen (vgl. das zu § 6 Z 2 AsylG 1997 ergangene, die "Blutrache" an einem unbeteiligten Familienmitglied des Täters betreffende Erkenntnis vom 26. Februar 2002, Zl. 2000/20/0517, auf dessen Entscheidungsgründe gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen werden kann; dort angesprochene "besondere Abgrenzungsfragen" stellen sich im vorliegenden Fall derzeit nicht).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200137.X02

Im RIS seit

17.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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