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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Unter anderem in Bezug auf die dem Beschwerdeführer - nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen auch - drohende (Privat)Verfolgung durch Angehörige der Aseidi-Sekte lässt sich ein Zusammenhang mit einem Konventionsgrund nicht ausschließen. Vielmehr wäre auch insoweit eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe "Familie" in Betracht zu ziehen gewesen (vgl. das zu § 6 Z 2 AsylG 1997 ergangene, die "Blutrache" an einem unbeteiligten Familienmitglied des Täters betreffende Erkenntnis vom 26. Februar 2002, Zl. 2000/20/0517, auf dessen Entscheidungsgründe gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen werden kann; dort angesprochene "besondere Abgrenzungsfragen" stellen sich im vorliegenden Fall derzeit nicht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000200137.X02Im RIS seit
17.10.2003