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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §983;Rechtssatz
Jemand, der zusagt, einen zwecks Finanzierung gegebenen Betrag nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern, schließt keinen Darlehensvertrag, sondern beteiligt sich an einem unternehmerischen Wagnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X02Im RIS seit
27.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013