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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der Berichtslage über die Situation im Iran (ausführlicher im E) und dem Umstand, dass der Asylwerber jahrelang mit einer nicht dem Islam angehörenden Frau zusammengelebt hat, vermag der Verwaltungsgerichtshof jedenfalls die Auffassung des unabhängigen Bundesasylsenates, es finde sich bezüglich des Asylwerbers kein "sonstiger Hinweis" auf Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat im Sinn des § 6 AsylG 1997, nicht zu teilen (vgl. zur Asylrelevanz einer drohenden unverhältnismäßigen Bestrafung im Iran wegen einer im Ausland geführten Lebensgemeinschaft mit einem Nichtmoslem auch das E vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0409).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000200033.X01Im RIS seit
17.10.2003