RS Vwgh 2003/9/17 2001/20/0177

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Ansicht des unabhängigen Bundesasylsenates, mangels Existenz eines Staates in Afghanistan könne keine staatliche Verfolgung vorliegen, die zur Gewährung von Asyl führen könnte, ist verfehlt, da asylrelevante Verfolgung nämlich auch dann vorliegen kann, wenn sie von privaten Personen ausgeht und eine staatliche Gewalt, die dagegen ausreichend Schutz bieten könnte, aus welchen Gründen immer nicht eingreift (Hinweis E vom 21. September 2000, Zl. 98/20/0434).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200177.X02

Im RIS seit

27.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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