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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Ansicht des unabhängigen Bundesasylsenates, mangels Existenz eines Staates in Afghanistan könne keine staatliche Verfolgung vorliegen, die zur Gewährung von Asyl führen könnte, ist verfehlt, da asylrelevante Verfolgung nämlich auch dann vorliegen kann, wenn sie von privaten Personen ausgeht und eine staatliche Gewalt, die dagegen ausreichend Schutz bieten könnte, aus welchen Gründen immer nicht eingreift (Hinweis E vom 21. September 2000, Zl. 98/20/0434).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001200177.X02Im RIS seit
27.10.2003