RS Vwgh 2003/9/17 2002/20/0399

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §15 Abs1;
AsylG 1997 §15 Abs2 idF 1999/I/004;
AsylG 1997 §19;
AsylG 1997 §8;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 15 Abs. 1 AsylG 1997 ermöglicht - in beabsichtigtem Gegensatz zur früheren Rechtslage - die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung auch "losgelöst von einer zeitlichen Verknüpfung mit der Abweisung des Asylantrages", was im Ausschussbericht (1494 BlgNR XX. GP 3) zur Novelle BGBl. I Nr. 4/1999 als Besonderheit der neuen Regelung hervorgehoben und noch dahin gehend verdeutlicht wurde, dass "das Verfahren relativ unkompliziert" sein werde, weil "über die wesentliche Rechtsbedingung, nämlich die Unzulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung, ein bescheidmäßig bindender Abspruch vorliegt" und andererseits "die rechtskräftige Abweisung des Asylantrages keiner besonderen Ermittlungen bedarf". Auch diese Ausführungen zielen erkennbar auf den Fall der Erteilung der befristeten Aufenthaltsberechtigung in einem selbständigen Verfahren ab.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002200399.X03

Im RIS seit

10.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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