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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1997 §15 Abs1;Rechtssatz
§ 15 Abs. 1 AsylG 1997 ermöglicht - in beabsichtigtem Gegensatz zur früheren Rechtslage - die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung auch "losgelöst von einer zeitlichen Verknüpfung mit der Abweisung des Asylantrages", was im Ausschussbericht (1494 BlgNR XX. GP 3) zur Novelle BGBl. I Nr. 4/1999 als Besonderheit der neuen Regelung hervorgehoben und noch dahin gehend verdeutlicht wurde, dass "das Verfahren relativ unkompliziert" sein werde, weil "über die wesentliche Rechtsbedingung, nämlich die Unzulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung, ein bescheidmäßig bindender Abspruch vorliegt" und andererseits "die rechtskräftige Abweisung des Asylantrages keiner besonderen Ermittlungen bedarf". Auch diese Ausführungen zielen erkennbar auf den Fall der Erteilung der befristeten Aufenthaltsberechtigung in einem selbständigen Verfahren ab.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002200399.X03Im RIS seit
10.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008