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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ist der Asylwerberin die weißrussische Staatsbürgerschaft wegen der jüdischen Abstammung entzogen oder in Abrede gestellt worden, so kann mit Blick auf die damit verbundenen Folgen (etwa betreffend den aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Status der Asylwerberin im Herkunftsstaat) nicht ohne weiters ausgeschlossen werden, dass die staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ein asylrelevantes Ausmaß erreichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000200535.X01Im RIS seit
27.10.2003