RS Vwgh 2003/9/17 2000/20/0535

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ist der Asylwerberin die weißrussische Staatsbürgerschaft wegen der jüdischen Abstammung entzogen oder in Abrede gestellt worden, so kann mit Blick auf die damit verbundenen Folgen (etwa betreffend den aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Status der Asylwerberin im Herkunftsstaat) nicht ohne weiters ausgeschlossen werden, dass die staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ein asylrelevantes Ausmaß erreichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200535.X01

Im RIS seit

27.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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