RS Vwgh 2003/9/17 2002/20/0392

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs1;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

In der - gesetzwidrigen - Weigerung der Behörde, Kopien aus dem Akt anfertigen zu lassen, kann auch dann eine Verletzung von Parteirechten liegen, wenn (im Übrigen) den Erfordernissen des Parteiengehörs entsprochen wurde (vgl. das Erkenntnis vom 26. September 1991, Zl. 90/06/0144).

Schlagworte

Akteneinsicht Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002200392.X04

Im RIS seit

23.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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