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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17 Abs1;Rechtssatz
In der - gesetzwidrigen - Weigerung der Behörde, Kopien aus dem Akt anfertigen zu lassen, kann auch dann eine Verletzung von Parteirechten liegen, wenn (im Übrigen) den Erfordernissen des Parteiengehörs entsprochen wurde (vgl. das Erkenntnis vom 26. September 1991, Zl. 90/06/0144).
Schlagworte
Akteneinsicht ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002200392.X04Im RIS seit
23.10.2003