RS Vwgh 2003/9/17 2001/20/0714

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §144 idF 1993/799;
StVG §22 Abs3 idF 1999/I/055;

Rechtssatz

Bei einer Entscheidung des Anstaltsleiters über den Beginn des Entlassungsvollzuges handelt es sich nicht um einen der in § 22 Abs. 3 StVG angeführten Fälle, in welchen dem Strafgefangenen das Recht zusteht, eine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung zu verlangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200714.X01

Im RIS seit

23.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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