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25/02 StrafvollzugNorm
StVG §144 idF 1993/799;Rechtssatz
Bei einer Entscheidung des Anstaltsleiters über den Beginn des Entlassungsvollzuges handelt es sich nicht um einen der in § 22 Abs. 3 StVG angeführten Fälle, in welchen dem Strafgefangenen das Recht zusteht, eine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung zu verlangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001200714.X01Im RIS seit
23.10.2003