RS Vwgh 2003/9/17 2001/20/0197

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich aus den Ausführungen des Sachverständigen (die Möglichkeit sei nicht ausgeschlossen, dass ein Kampf stattgefunden und die PKK dadurch keine Zeit zur Räumung des Versteckes gehabt habe bzw. im Zuge von Kampfhandlungen vernichte die PKK Unterlagen nur, so Zeit bleibe, und durch die Kampfhandlungen sei die unversehrte Sicherstellung schriftlicher Aufzeichnungen "nicht zu erwarten") keinesfalls ableiten lässt, dass es unmittelbar einsichtig ist und sich das Urteil gleichsam aufdrängt, dass die Behauptung des Asylwerbers, ein Tagebuch der PKK sei von den türkischen Behörden gefunden worden, offensichtlich tatsächlich wahrheitswidrig ist. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass dann, wenn die PKK Unterlagen nicht mehr hat vernichten können, diese jedenfalls bei Kampfhandlungen vernichtet worden sind und keinesfalls in die Hände der türkischen Behörden gelangt sein können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200197.X03

Im RIS seit

22.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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