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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1997 §15 idF 1999/I/004;Rechtssatz
Die Ansicht, dass die Erteilung der befristeten Aufenthaltsberechtigung wegen der Unzulässigkeit eines gesonderten Antrages überhaupt nicht durchsetzbar sein solle, würde eine Rückkehr zur früheren Rechtslage bedeuten, die in diesem Punkt besonders heftig kritisiert worden war (Hinweis Davy, Asylrecht und internationales Flüchtlingsrecht II (1996) 156 f). Dass davon abgegangen werden sollte, wird entstehungsgeschichtlich schon durch die Erläuterungen des Ministerialentwurfes zu einem Fremdenrechtsänderungsgesetz (1996) belegt, die den später Gesetz gewordenen Teil der damals ins Auge gefassten Regelung einer zweiten Fallgruppe, in der die befristete Aufenthaltsberechtigung ausdrücklich "nur von Amts wegen" erteilt werden sollte, gegenüber stellten.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002200427.X01Im RIS seit
10.10.2003