RS Vwgh 2003/9/17 2003/20/0073

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §29 Abs1;
AVG §71 Abs1 Z1;

Rechtssatz

§ 29 Abs. 1 AsylG 1997 bezieht sich nicht nur auf Bescheide, mit denen inhaltlich über die Frage der Asylgewährung (oder Asylaberkennung) abgesprochen wird. § 29 Abs. 1 AsylG 1997 ist dahin zu verstehen, dass er auch auf im Zusammenhang mit Verfahren nach dem Asylgesetz ergehende Bescheide der Asylbehörden, wie etwa im vorliegenden Verfahren betreffend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist, anzuwenden ist (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003200073.X01

Im RIS seit

23.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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