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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §29 Abs1;Rechtssatz
§ 29 Abs. 1 AsylG 1997 bezieht sich nicht nur auf Bescheide, mit denen inhaltlich über die Frage der Asylgewährung (oder Asylaberkennung) abgesprochen wird. § 29 Abs. 1 AsylG 1997 ist dahin zu verstehen, dass er auch auf im Zusammenhang mit Verfahren nach dem Asylgesetz ergehende Bescheide der Asylbehörden, wie etwa im vorliegenden Verfahren betreffend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist, anzuwenden ist (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003200073.X01Im RIS seit
23.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008