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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27 Abs1 Z2;Rechtssatz
Der Annahme einer stillen Gesellschaft iSd § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 steht nicht entgegen, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird, erfasst die genannte Gesetzesstelle doch auch die Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X03Im RIS seit
27.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013