RS Vwgh 2003/9/17 2001/14/0211

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der Annahme einer stillen Gesellschaft iSd § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 steht nicht entgegen, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird, erfasst die genannte Gesetzesstelle doch auch die Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X03

Im RIS seit

27.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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