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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §1 Z2;Rechtssatz
Dass die befristete Aufenthaltsberechtigung bei Erfolg der Berufung gegen die Abweisung des Asylantrages durch das mit einer Asylgewährung verbundene dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht (§ 1 Z 2 AsylG 1997) überlagert würde, spricht ebenso wenig für ihre Vorenthaltung trotz der bereits erfolgten Gewährung von Abschiebungsschutz wie die zeitweilige Überschneidung mit der rechtlich nicht gleichbedeutenden vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 AsylG 1997. Gegenteiliges ist insbesondere den Ausführungen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2001, G 138/00 u.a., VfSlg 16192/2001 nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002200399.X06Im RIS seit
10.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008