RS Vwgh 2003/9/17 2002/20/0399

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §1 Z2;
AsylG 1997 §15 Abs1;
AsylG 1997 §15 Abs2 idF 1999/I/004;
AsylG 1997 §19;
AsylG 1997 §8;

Rechtssatz

Dass die befristete Aufenthaltsberechtigung bei Erfolg der Berufung gegen die Abweisung des Asylantrages durch das mit einer Asylgewährung verbundene dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht (§ 1 Z 2 AsylG 1997) überlagert würde, spricht ebenso wenig für ihre Vorenthaltung trotz der bereits erfolgten Gewährung von Abschiebungsschutz wie die zeitweilige Überschneidung mit der rechtlich nicht gleichbedeutenden vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 AsylG 1997. Gegenteiliges ist insbesondere den Ausführungen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2001, G 138/00 u.a., VfSlg 16192/2001 nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002200399.X06

Im RIS seit

10.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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