Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z3 litc;Rechtssatz
Aus § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 ergibt sich, dass es einer finalen Beziehung zwischen Leistung und Gegenleistung zur Begründung der Steuerpflicht nicht bedarf. Die Bestimmung normiert - allerdings eingeschränkt auf bestimmte, nämlich im Wesentlichen öffentliche Mittel - die Steuerfreiheit von zur Förderung der Wissenschaft und Forschung zugewendeten Beträgen. Würde die Steuerpflicht nur im Falle einer finalen Beziehung eintreten, bedürfte es dieser angesprochenen Steuerbefreiung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001140211.X05Im RIS seit
27.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013