RS Vwgh 2003/9/17 2001/20/0197

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Veröffentlicht am 17.09.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/20/0393 E 27. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Nur dann, wenn "unmittelbar einsichtig" ist und sich das Urteil quasi "aufdrängt", dass die vom Asylwerber vorgebrachten und für die Beurteilung seines Asylansuchens maßgeblichen Schilderungen tatsächlich wahrheitswidrig sind, erreicht das Vorbringen ein solches Maß an Unglaubwürdigkeit, dass der Tatbestand des § 6 Z 3 AsylG 1997 als erfüllt angesehen werden kann (Hinweis E vom 21. August 2001, 2000/01/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200197.X02

Im RIS seit

22.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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