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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Für die Situation der Abgabepflichtigen als Wirtschaftstreuhänderin ist festzustellen, dass für vorhersehbare, im alltäglichen Büroablauf üblicherweise auftretende Behinderungsfälle der reibungslose Ablauf der Büroorganisation sichergestellt sein muss. Lediglich für den Fall unerwarteter und plötzlich auftretender Umstände gilt dies nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002150132.X02Im RIS seit
23.10.2003