Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Bei der "teleologischen" ("unechten") Lücke fordert die - mit Hilfe der Interpretationsregeln ermittelte - ratio legis in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgeanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht unmittelbar geregelten Fall (Bydlinski in Rummel I3, § 7, Rz. 2). Bei der Lücke handelt es sich um eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht12 I, 26). Die Lückenfüllung erfolgt mit Hilfe der Gesetzesanalogie, der Rechtsanalogie oder durch die Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000160599.X01Im RIS seit
14.10.2003