RS Vwgh 2003/9/18 2000/16/0615

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Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §983;
GebG 1957 §33 TP8 Abs1;

Rechtssatz

Für die Gebührenpflicht nach dem Tatbestand des § 33 TP 8 Abs. 1 GebG kommt es entscheidend auf die Zuzählung der Darlehenssumme an, weil der Darlehensvertrag als Realvertrag erst durch die Übergabe des Darlehens zustande kommt (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht12 I, 166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000160615.X01

Im RIS seit

13.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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