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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §856;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/06/0037 E 21. Oktober 2004Rechtssatz
Entsprechend § 856 erster Satz ABGB, wonach alle Miteigentümer zur Erhaltung gemeinschaftlicher Scheidewände verhältnismäßig beitragen, wurden im gegenständlichen Fall zutreffend alle anrainenden Eigentümer zur ungeteilten Hand - unbeschadet der internen Erstattung entsprechend ihrem Anteil - zur Instandhaltung verpflichtet.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002060038.X02Im RIS seit
15.10.2003