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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §1;Rechtssatz
Die Meinung, die Gerichtsgebühren seien eine Gegenleistung für den Arbeitsaufwand der Gerichte, ist unzutreffend. Die Gerichtsgebühren stellen Abgaben dar, bei denen im Einzelfall eine Äquivalenz der Amtshandlung nicht erforderlich ist (vgl insbesondere Tschugguel/Pötscher, Gerichtsgebühren7, 2 und die dort wiedergegebene Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003160040.X02Im RIS seit
27.10.2003Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009