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25/01 StrafprozessNorm
RAO 1868 §5 Abs2;Rechtssatz
Die "Vertrauenswürdigkeit" iSd § 5 Abs. 2 RAO iVm § 39 Abs. 3 StPO ist zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit welchem die Streichung des Beschwerdeführers aus der Verteidigerliste des Oberlandesgerichtes bestätigt wurde, zu beurteilen und insofern ist eine Prognoseentscheidung (unter Bedachtnahme auf vergangene Ereignisse) vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003060103.X01Im RIS seit
22.10.2003