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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Selbst wenn eine Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers im Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung noch vorhanden gewesen sein sollte, wäre vom ärztlichen Sachverständigen eine Aussage dahingehend zu treffen gewesen, ob nicht durch die Ausübung dieser Restarbeitsfähigkeit eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers zu erwarten gewesen wäre, bzw. vom berufskundlichen Sachverständigen, ob bei dieser Restarbeitsfähigkeit eine abstrakte Eingliederungsmöglichkeit im Sinne eines "regelmäßigen Erwerbes" gegeben wäre.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120128.X01Im RIS seit
14.10.2003