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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
PensionsO Wr 1995 §4 Abs4 Z3;Rechtssatz
Die für das Vorliegen der Erwerbsfähigkeit erforderliche "Einsatzfähigkeit" des in den Ruhestand versetzten Beamten für irgendeine Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes setzt aber auch voraus, dass der Beamte auf Grund seines Gesundheitszustandes in der Lage ist, die Umstellung von seiner bisherigen (durch die Ruhestandsversetzung beendeten Tätigkeit) auf irgendein neues berufliches Aufgabengebiet zu verkraften (Hinweis Erkenntnisse vom 25. September 2002, Zl. 2001/12/0144, sowie vom 22. Jänner 2003, Zl. 2002/12/0256).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001120233.X02Im RIS seit
15.10.2003