Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;Rechtssatz
Ein Rückschluss auf eine Dienstunfähigkeit ist - ungeachtet der Einfügung des Abs. 4 mit der Novelle BGBl. I Nr. 123/1998 - nicht nur auf Grund ärztlicher Feststellungen, sondern auch aus der Art der Dienstleistung selbst zulässig, wobei insbesondere auch habituelle Charaktereigenschaften bzw. geistige Mängel eine ordnungsgemäße Führung der Amtsgeschäfte ausschließen können (Hinwweis E 17.12.1990, 89/12/0143). Darüber hinaus kann auch ein medizinisches Gutachten Hinweise auf das Vorliegen eines solchen Charakterzuges enthalten (Hinweis E 19.3.2003, 2002/12/0301).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003120068.X03Im RIS seit
20.10.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008