RS Vwgh 2003/9/19 2003/12/0068

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Veröffentlicht am 19.09.2003
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3;

Rechtssatz

Die belangte Behörde ist zwar im Recht, wenn sie die Auffassung vertritt, die bloße Unzufriedenheit eines Beamten mit seiner Arbeitssituation führe nicht zu dessen Dienstunfähigkeit. Dies ändert jedoch nichts daran, dass ein im Sinne der Vorjudikatur (Hinweis E 13.9.2002, 98/12/0155) für die Frage der Dienstfähigkeit relevanter Charakterzug darin liegen könnte, dass berufliche Misserfolge psychisch nicht verkraftet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003120068.X04

Im RIS seit

20.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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