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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
PensionsO Wr 1995 §9 Abs1;Rechtssatz
Die von der Behörde zu beantwortende Frage der Zumutbarkeit eines Verweisungsberufes nach § 9 Abs. 1 Wr PensionsO 1995 ist eine Rechtsfrage, die Frage, in welchem Umfang das medizinische Leistungskalkül den Einsatz des Beamten überhaupt noch erlaubt, ist eine vom Sachverständigen zu beantwortende Tatsachenfrage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001120233.X04Im RIS seit
15.10.2003