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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;Rechtssatz
Wurde durch die Absolvierung der Sommerkurse an einer USamerikanischen sowie an einer österreichischen Universität durch die Tochter des Beamten im Beschwerdefall tatsächlich eine Verkürzung der Studiendauer bewirkt, erschiene ein Ersatz der dafür getätigten Aufwendungen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes der Billigkeit im Sinne des § 21 Abs. 3 GehG 1956 zu entsprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120274.X04Im RIS seit
28.10.2003