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L3 FinanzrechtNorm
B-VG Art137 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Bauabgabe nach Aufhebung der rechtskräftigen Baubewilligung infolge eines aufhebenden Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes; bescheidmäßiger Abspruch über die Frage der Rückzahlung eines zu viel bezahlten Betrages gemäß Stmk Landesabgabenordnung vorgesehenRechtssatz
Die Klägerin stützt ihr Begehren auf die Rechtsfolgen, die gemäß §87 Abs2 VfGG aus dem aufhebenden E v 14.12.05, B1026/03, resultieren; sie macht damit einen Anspruch geltend, über den nicht die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben, weil dieser vom Ursprung her ausschließlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (vgl VfSlg 8836/1980).
Die Bauabgabe gemäß §15 Stmk BauG ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, für die gemäß §1 lita Stmk LAO die Landesabgabenordnung gilt. Das hat zur Folge, dass über die Frage der Rückzahlung eines zu viel bezahlten Betrages bescheidmäßig abzusprechen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / Aufhebung Wirkung, Baurecht, Abgaben Gemeinde-, Finanzverfahren, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:A15.2006Dokumentnummer
JFR_09939075_06A00015_01