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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Liegen Beweisergebnisse vor, auf Grund derer jedenfalls von einem gültigen Messergebnis ausgegangen werden kann, so ist mit dem Hinweis auf E 25.1.2002, 2001/02/0123, welches die Nichteinhaltung einer Verwendungsbestimmung im Hinblick auf das Lasermessgerät betraf, für den Besch nichts gewonnen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete StVO Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003020103.X01Im RIS seit
11.11.2003