RS Vwgh 2003/9/24 99/13/0011

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z3 lita;
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;

Rechtssatz

Die Leistung achtjährig gebundener Beiträge stellt grundsätzlich eine allgemeine Förderung der Wohnraumschaffung dar (Hinweis E 16. April 1980, 1576/79 zur Vorgängerbestimmung des § 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 unter Berufung auf das E 26. März 1965, 1304/63, VwSlg 3248 F/1965). Die Beschaffung von Wohnraum im Einzelfall wird hingegen durch die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 begünstigt, worin eine vergleichbare Beschränkung auf gemeinnützige Bauträger nicht vorgesehen ist. Die angeführte grundsätzlich allgemeine Förderung der Wohnraumschaffung soll allerdings auf gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen beschränkt bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130011.X02

Im RIS seit

20.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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