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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Rechtssatz
§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 fordert ausdrücklich die Leistung von bestimmten Beträgen an "gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigungen". Als "gemeinnützig" können entsprechende Vereinigungen aber nur beurteilt werden, wenn sie insgesamt die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO erfüllen, nicht aber, wenn sie lediglich in gewissen Teilbereichen allenfalls gemeinnützig handeln und überdies nur zeitlich beschränkt auf eine "Gewinnorientierung" verzichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130011.X01Im RIS seit
20.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013