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26/02 Markenschutz MusterschutzNorm
MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/04/0021Rechtssatz
Der (hier für beide Marken allein entscheidende) Wortbestandteil "Erfurt" ist im Hinblick auf das bestehende Eintragungshindernis für Ortsangaben - "Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Ware dienen können" - gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 Markenschutzgesetz nicht eintragungsfähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001040020.X03Im RIS seit
05.11.2003Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011