RS Vwgh 2003/9/24 2001/04/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

26/02 Markenschutz Musterschutz

Norm

MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/04/0021

Rechtssatz

Der (hier für beide Marken allein entscheidende) Wortbestandteil "Erfurt" ist im Hinblick auf das bestehende Eintragungshindernis für Ortsangaben - "Zeichen oder Angaben zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Ware dienen können" - gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 Markenschutzgesetz nicht eintragungsfähig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001040020.X03

Im RIS seit

05.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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